Der Wesenstest

Die Wesensbeurteilung eines Hundes erfolgt in der Regel mit dem Auftrag, anlagebedingte und durch Haltung oder Ausbildung konditionierte Verhaltensweisen in Bezug auf eine nicht artgerechte, gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit zu erkennen und zu differenzieren (sogenannter Wesenstest).
Die hierbei erforderlichen Überprüfungen und Feststellungen werden individuell und einzeln durchgeführt. Auch erfolgt die Feststellung der Wesenseigenschaften stets unter Beachtung der sozialen Interaktion des Hundes mit seinen Bezugspersonen, also ausschließlich gemeinsam mit der Hundehalterin oder dem Hundehalter.
Zu dieser Überprüfung wird der Hund in gewöhnlichen Alltagssituationen beobachtet, allerdings auch in Situationen versetzt, die in der täglichen Umwelt eines Hundes kaum realistisch sein werden.
Die Wesensüberprüfung unterliegt inhaltlich festgeschriebenen Standards. Hierzu gehört beispielsweise:
- die Beschreibung des Verwendungszwecks des Hundes,
- die Feststellung der Haltungsbedingungen des Hundes,
- das Territorialverhalten des Hundes,
- das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen im Territorialbereich,
- das Verhalten des Hundes gegenüber fremden Personen außerhalb des Halteranwesens
(z. B. Jogger, Radfahrer, spielende Kinder),
- die Reaktion des Hundes auf Hörzeichen und die Leinenführigkeit des Hundes,
- das Verhalten des Hundes gegenüber Artgenossen und anderen Tieren,
- die Reaktion des Hundes auf unbekannte optische und akustische Reizlagen,
- das Verhalten des Hundes gegenüber der Bezugsperson in verschiedenen Situationen.
Bitte beachten Sie:
Die Wesensüberprüfung erfolgt ohne Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden des Tieres - stets unter Berücksichtigung der Bedürfnisse, der artgerechten Reaktionen und der natürlichen Verhaltensweisen des Lebewesens Hund.
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